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Reiten

Der Nationalpark steht für sanften Tourismus und Reiter sind willkommen. Um die sensiblen Bereiche zu schützen, ist im  Nationalpark das Reiten im Wald grundsätzlich nur auf Straßen und Waldwegen* erlaubt.

*Als Waldwege, auf denen unter anderem das Reiten erlaubt ist, gelten dabei nach LWaldG „nicht öffentlichem Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegt oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege“ (siehe § 9 Abs. 7 des Staatsvertrags über den Nationalpark Hunsrück-Hochwald sowie § 22 Abs. 3, Satz 1 LWaldG RhPf und § 25 Abs. 1, Satz 2 LWaldG Saarl.).

Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und Pfade sind keine Waldwege im Sinne LWaldG.

Den geltenden Wegeplan finden Sie unter folgendem Link: Wegeplan Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Die dort weiß eingezeichneten Wege dürfen zum Reiten genutzt werden.

Ihr Kontakt:

Anne Speicher Offenland-Management Telefon: 06131 884152-205